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Zählt die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen, wenn ich später Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen muss?

Kategorie: Sterbeversicherung

Ja, eine Sterbegeldversicherung zählt in der Regel zum Schonvermögen, wenn Sie Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die beachtet werden müssen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Fachmann zu informieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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Welche Summe sollte ich als Versicherungssumme für meine Sterbegeldversicherung mindestens wählen, damit meine Angehörigen im Ernstfall nicht noch Geld zuschießen müssen, um eine würdevolle Bestattung zu bezahlen?Wenn ich im Alter Grundsicherung beantragen muss – muss ich dann meine Sterbegeldversicherung vorher auflösen und das Geld aufbrauchen, oder wird sie als geschütztes Vermögen anerkannt, das ich für meine Bestattung behalten darf?Kann ich in der Police auch meine Bestattungswünsche festlegen (z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung)?Wie hoch sollte die Versicherungssumme mindestens sein für eine Sterbegeldversicherung, um eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen?