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Wie lange ist die Wartezeit beim Vermieterrechtsschutz?

Kategorie: Rechtsschutzversicherung

Die Wartezeit beim Vermieterrechtsschutz beträgt in der Regel drei Monate. Das bedeutet, dass nach Abschluss des Vertrages für die ersten drei Monate keine Leistungen in Anspruch genommen werden können. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen in den Vertragsunterlagen zu überprüfen, da diese variieren können.

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