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Wenn ich im Alter Grundsicherung beantragen muss – muss ich dann meine Sterbegeldversicherung vorher auflösen und das Geld aufbrauchen, oder wird sie als geschütztes Vermögen anerkannt, das ich für meine Bestattung behalten darf?

Kategorie: Sterbeversicherung

In Deutschland wird eine Sterbegeldversicherung in der Regel als geschütztes Vermögen anerkannt, wenn es sich um eine angemessene Summe handelt, die für die Bestattungskosten vorgesehen ist. Das bedeutet, dass Sie diese Versicherung in der Regel nicht auflösen müssen, um Grundsicherung zu beantragen. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall bei der zuständigen Behörde oder einem Fachmann zu informieren, da die Regelungen variieren können.

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Welche Summe sollte ich als Versicherungssumme für meine Sterbegeldversicherung mindestens wählen, damit meine Angehörigen im Ernstfall nicht noch Geld zuschießen müssen, um eine würdevolle Bestattung zu bezahlen?Kann ich in der Police auch meine Bestattungswünsche festlegen (z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung)?Zählt die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen, wenn ich später Sozialleistungen wie Grundsicherung beziehen muss?Wie hoch sollte die Versicherungssumme mindestens sein für eine Sterbegeldversicherung, um eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen?