Wenn ich im Alter Grundsicherung beantragen muss – muss ich dann meine Sterbegeldversicherung vorher auflösen und das Geld aufbrauchen, oder wird sie als geschütztes Vermögen anerkannt, das ich für meine Bestattung behalten darf?
Kategorie:
Sterbeversicherung
In Deutschland wird eine Sterbegeldversicherung in der Regel als geschütztes Vermögen anerkannt, wenn es sich um eine angemessene Summe handelt, die für die Bestattungskosten vorgesehen ist. Das bedeutet, dass Sie diese Versicherung in der Regel nicht auflösen müssen, um Grundsicherung zu beantragen. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall bei der zuständigen Behörde oder einem Fachmann zu informieren, da die Regelungen variieren können.