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Wenn ich als Rechtsanwalt von Bayern nach Hessen umziehe und dort in ein anderes Versorgungswerk eintrete, verfallen dann meine bisher eingezahlten Beiträge oder werden sie irgendwie angerechnet – fange ich quasi bei Null an?

Kategorie: Rentenversicherung

Wenn du als Rechtsanwalt von Bayern nach Hessen umziehst und in ein anderes Versorgungswerk eintrittst, verfallen deine bisher eingezahlten Beiträge in der Regel nicht. Die Beiträge werden oft angerechnet, sodass du nicht bei Null anfängst. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen des neuen Versorgungswerks zu prüfen, da diese variieren können. Du solltest dich direkt bei dem neuen Versorgungswerk informieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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