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Meine Privathaftpflicht wirbt damit, dass sie Schäden abdeckt, die ich anderen zufüge. Aber gilt das auch für Fälle, in denen mir eindeutig ein schwerwiegender Fehler unterläuft, wie zum Beispiel das vergessene Bügeleisen, das einen Brand auslöst? Oder hört der Schutz genau da auf, wo Fahrlässigkeit anfängt?

Kategorie: Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die Sie Dritten zufügen, auch wenn diese durch Fahrlässigkeit verursacht wurden. Das bedeutet, dass im Fall eines Brandes durch ein vergessenes Bügeleisen, der Schaden in der Regel von der Versicherung übernommen wird, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Grobe Fahrlässigkeit könnte beispielsweise dann angenommen werden, wenn Sie das Bügeleisen über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt lassen, obwohl Sie wissen, dass dies zu einem Brand führen kann. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu prüfen, da diese variieren können.

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