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| Kinder haften für Ihre Eltern | | Autor: ADMIN - am 26.04.2010 | Gemäß dem Unterhaltsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, sind Verwandte in gerader Linie, also Kinder und deren Eltern, einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind für Ihre Pflegekosten aufzukommen und auch nicht mit einer entsprechenden Pflegetagegeldversicherung vorgesorgt haben, müssen Ihre Kinder für die Kosten des Pflegeheims und für anfallende medizinische Kosten aufkommen. Das ist für beide Seiten eine unangenehme Situation. Sorgen Sie deshalb vor. Das Pflege-Tester-Team bietet Verbraucher kostenlos eine spezielle Beratung zur Pflegevorsorge. | |
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