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 26.04.2010 : Kinder haften für Ihre Eltern
 26.04.2010 : Zahnzusatzversicherungen im Test
 01.04.2010 : Private Vorsorge ist notwendig
 13.11.2009 : Bürgerentlastungsgesetz
 04.11.2009 : Versichern im PKV Basistarif


Kinder haften für Ihre Eltern
Autor: ADMIN - am 26.04.2010
NewsGemäß dem Unterhaltsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, sind Verwandte in gerader Linie, also Kinder und deren Eltern, einander zum Unterhalt verpflichtet. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind für Ihre Pflegekosten aufzukommen und auch nicht mit einer entsprechenden Pflegetagegeldversicherung vorgesorgt haben, müssen Ihre Kinder für die Kosten des Pflegeheims und für anfallende medizinische Kosten aufkommen. Das ist für beide Seiten eine unangenehme Situation. Sorgen Sie deshalb vor. Das Pflege-Tester-Team bietet Verbraucher kostenlos eine spezielle Beratung zur Pflegevorsorge.
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Zahnzusatzversicherungen im Test
Autor: ADMIN - am 26.04.2010
NewsLaut Verbraucherzentrale NRW zählen Zahnzusatzversicherungen zu den populären Versicherungen überhaupt. Deshalb hat Finanztest Sie zu einem umfassenden Test unterzogen und ist somit zu einem insgesamt guten Ergebnis gekommen. Es wird aber empfohlen, die Tarife wegen erheblicher Preis- und Leistungsunterschiede zu vergleichen.

Schützen Sie sich vor hohen Kosten für Zahnersatz. Um sich über Testsieger und preiswerte Versicherungen zu informieren, klicken Sie hier.
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Private Vorsorge ist notwendig
Autor: ADMIN - am 01.04.2010
NewsNiemand setzt sich gerne mit dem Alter oder dem Thema Pflegebedürftigkeit auseinander. Doch im Falle eines Falles kommt zusätzlich zur Pflegebedürftigkeit um einen nahestehenden Menschen auch eine große finanzielle Belastung auf die Familie zu. Durch die hohen Kosten ist eine private Vorsorge notwendig. Diese deckt die Kosten für Sie und Ihre Angehörigen ab, denn im Bedarfsfall müssen auch die Kinder und Enkelkinder der Betroffenen mit deren Ersparnissen für die anfallenden Pflegekosten aufkommen. Eine finanzielle Pflegevorsorge ist günstiger, als viele glauben. Hier auf unserem Pflegetagegeld-Rechner können Sie Ihren Beitrag für das Pflegetagegeld berechnen.
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Bürgerentlastungsgesetz
Autor: ADMIN - am 13.11.2009
NewsBürgerentlastungsgesetz - Neue finanzielle Spielräume für ihre Krankenzusatzversicherung

Einige Gesetzesänderungen des Jahres 2010 werden für viele Versicherte mehr Geld ins Portemonnaie bringen. Das ist sicher ein erfreulicher Anlass die eigenen Finanzen zu überdenken. Eine Art Abschiedsgeschenk der alten Bundesregierung ist das "Bürgerentlastungsgesetz". Wir zeigen ihnen, was sich dahinter verbirgt und wo der Nutzen für ihre individuelle Vorsorge durch eine Krankenzusatzversicherung liegt.

Dieses Gesetz sieht die Steuerfreistellung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung vor: Diese Versicherungen gehören zur Existenzsicherung und müssen deshalb zukünftig steuerfrei gehalten werden. Dies bedeutet, dass sie Beiträge im Umfang von mehreren 100 Euro einsparen. Nutzen sie die Chance für eine Umgestaltung ihrer individuellen Vorsorge durch eine Zusatzversicherung! Von den eingesparten Steuern können sie die z.B. Beiträge ...
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Versichern im PKV Basistarif
Autor: ADMIN - am 04.11.2009
NewsSeit dem 1. Januar 2009 sind die privaten Krankenversicherungen dazu verpflichtet, einen so genannten Basistarif anzubieten. Dieser entspricht in seinen Leistungen dem Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen und muss auch den Vorgaben folgen, die auch für die GKV gilt. Die Versicherungsbeiträge für den Basistarif private Versicherung sind unabhängig vom Einkommen, und werden anhand von Faktoren wie Alter und Geschlecht sowie den versicherten Leistungen individuell bemessen. Anders als in anderen Tarif dürfen im Basistarif von der Versicherungsgesellschaft jedoch keine Risikozuschläge erhoben werden.

Ein Versicherungsunternehmen darf einen Antrag auf Versicherung im Basistarif grundsätzlich nicht ablehnen, wie dies in anderen Tarifen der privaten Krankenversicherungen möglich ist. Auch darf der Beitragssatz den jeweils geltenden Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten, der derzeit bei rund 500 ...
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